Allgemeine Geschäfts-Bedingungen:
Alle Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Sie gelten damit auch ohne nochmaliger ausdrücklicher Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten spätestens nach einer schriftlichen Auftragserteilung bzw. der Entgegennahme der Leistung als angenommen. Sind unsere Bedingungen geändert, so gelten diese ab dem Zeitpunkt, an dem sie dem Kunden erstmals zugegangen sind. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.


Angebote und Vertragsabschluß:
Die in Angeboten oder sonstigen Unterlagen gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen und Verbrauchsdaten sind freibleibend, insbesondere nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Kunden nicht unzumutbar ist.


Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen:
Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung, oder die von ihm unterzeichnete Auftragsbestätigung, ist bindend. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.


Preise:
Die vereinbarten Preise verstehen sich, soweit nicht anders schriftlich vereinbart Alle Preise sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Mehrwertsteuer.


Lieferzeit:
Richtige und rechtzeitige Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Wir sind bemüht, die verbindlich oder unverbindlich vereinbarten genannten Liefertermine oder Lieferfristen pünktlich einzuhalten. Der/Die Liefertermin/Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zum Ablauf dem Kunden die sofortige Lieferbereitschaft mitgeteilt worden ist. Im Falle unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. Betriebsstörungen durch höhere Gewalt verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese Umstände gehindert sind, die Lieferzeit um eine angemessene Zeit. Liefern wir nicht nach Ablauf der um die angemessene Zeit verlängerte Lieferfrist, so kann der Kunde uns eine angemessene Nachfrist setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wird durch die o.g. Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Kunde nach Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Entschädigungsansprüche sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern wir in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend haften. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.


Annahmeverzug:
Nimmt der Besteller die Lieferung bzw. Leistung nicht ab, so sind wir berechtigt, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz in Höhe von mindestens 25% der Kaufsumme wegen Nichterfüllung zu verlangen.


Eigentumsvorbehalt:
Alle Lieferungen bzw. Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat. Vorher ist die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Entwürfe tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.

Untersuchungspflicht, Mängelrügen:
Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderleistungen sind uns unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb drei Tagen nach Erhalt der Leistung schriftlich mitzuteilen. Bei verdeckten Mängeln gelten dieselben Fristen, gerechnet von der Entdeckung des Mangels an. Der Zeitpunkt der Entdeckung ist zugleich mit der Mängelrüge nachzuweisen. Die Leistung ist sofort nach Erhalt zu untersuchen.

Gewährleistung:
Im Falle von Mängeln des Leistungsgegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt auszubessern.

Zahlungsbedingungen:
Zahlungen haben, soweit nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung rein netto ohne jeglichen Abzug bar, per Scheck oder per Überweisung auf eines unserer Konten zu erfolgen. Scheckannahmen gelten vor Einlösung nicht als Erfüllung. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 10% jährlich zu bezahlen. Die Geltendmachung weiterer Rechte wird davon nicht berührt.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung:
Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand unser Geschäftssitz vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sonstiges:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Sie sind vielmehr so umzudeuten, dass hierfür die gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt werden, und der ursprünglich gewünschte Zweck erreicht wird. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden.